4. Februar 2012
     
   
     
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Urheberrecht

Medien aus dem Verleihprogramm der LMD
Medien aus dem Verleihprogramm der LMD dürfen über die private Nutzung hinaus in Schulen, Kinder- und Jugendgruppen, Freizeitheimen und bei allen sonstigen Bildungsveranstaltungen vorgeführt werden; die entsprechenden Rechte für nichtgewerbliche öffentliche Vorführungen (die sog. V+Ö-Rechte) haben die LMD für ihre Entleiher erworben.

Vervielfältigung von Medien der Landesmediendienste
Ein Vervielfältigen unserer Medien, auch zum eigenen Gebrauch, ist unzulässig. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle Verstöße gegen die genannten Regelungen von uns bzw. den zuständigen Interessensverbänden straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.



Das neue Urheberrecht - und was Sie als Lehrer/in bzw. Mitarbeiter/in in der Bildungsarbeit unbedingt beachten müssen
     
  Konsequenzen der Umsetzung EG-Richtlinie "Urheberrecht in der Informationsgesellschaft" für die Nutzung von Werken im Schulunterricht